Presse

Verband der ZahnÄrztinnen Plus e. V. distanziert sich von kontroverser Äußerung zu Asylbewerbern und zahnärztlicher Versorgung

Pressemitteilung, Bonn 29.09.23

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„Für eine zukunftsfähige berufliche Selbstverwaltung brauchen wir ein Führungspositionen-Gesetz für das Gesundheitswesen“

19.07.2022

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Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

26.01.2021

Die Zahnärzteschaft in Deutschland muß in der Covid 19 Krise feststellen, dass sie zwar als systemrelevant eingestuft wird und mit Nachdruck darauf hingewiesen wird, dass sie ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen hat, aber in Bezug auf Unterstützung werden die ZahnÄrztinnen und ZahnÄrzte absolut vernachlässigt. In der Zahnmedizin nehmen ca. 35.000 Zahnärztinnen (von insgesamt ca. 69.000 Zahnmedizinern) an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil. Dazu kommen kommen ca. 200.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte zahnmedizinische Fachangestellte und ca. 30.000 Auszubildende. Das heißt, Zahnmedizin wird hauptsächlich von Frauen ausgeübt und leistet damit einen bedeutenden Betrag zur zahnärztlichen Gesundheitsversorgung. Wie mittlerweile bekannt ist, stellen die Einschränkungen der Pandemie besonders Frauen, vor allem Alleinerziehende, vor große Herausforderungen: So sind es weiterhin mehrheitlich Frauen, die die Kinderbetreuung neben ihrer Praxistätigkeit und Hausarbeit organisieren und das z. T. mit hohen Gehaltseinbußen aufgrund der Kurzarbeit. Praxisgründungen mit hohen Investitionskosten werden aufgrund der demographischen Veränderungen ebenfalls mehrheitlich von jungen ZahnÄrztinnen vollzogen. An dieser Stelle ist dafür Sorge zu tragen, dass der Berufsstand die gleiche finanzielle und materielle Unterstützung erhält wie alle anderen medizinischen Heilberufe. Doch mit der Verabschiedung des COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetzes wurden die ZahnärztInnen von den Soforthilfen für finanzielle Unterstützung und bei der Beschaffung der notwendigen hygienischen Schutzausrüstungen für die Praxen gänzlich ausgeschlossen. Auch im Nachgang durch eine Verordnung zum Ausgleich Covid 19 bedingter finanzieller Belastungen am 30.04.2020 stehen Zahnmedizinern lediglich Liquiditätshilfen zur Verfügung, die innerhalb von 2 Jahren zurückgezahlt werden müssen. Der Verband der ZahnÄrztinnen plus fordert, ZahnÄrztInnen aktuell und zukünftig in finanzieller und materieller Unterstützung mit den Ärzten gleichzusetzen und sie nicht durch spitzfindige Gesetzgebungen zu „Ärzten zweiter Klasse“ zu degradieren.

Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

06.11.2020

An den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn
Friedrichstr. 108
10117 Berlin
Bonn, 06.11.20
Offener Brief des Verbandes der ZahnÄrztinnen plus e.V.

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Spahn,
Ihren offenen Brief an die ZahnÄrzteschaft vom 30.10.2020 haben wir als VZAEplus e.V. zur Kenntnis genommen.

Wir möchten Ihre Post nicht unbeantwortet lassen, auch wenn der Bundesverband des Freien Verbandes der Zahnärzte Ihnen gestern bereits im Namen des Freien Verbandes geantwortet hat. Inhaltlich gehen wir mit dem Brief des Bundesvorstandes des FVDZ ausdrücklich konform, dennoch haben wir als Verband der ZahnÄrztinnenplus die ein oder andere Ergänzung zu Ihrer Kenntnisnahme anzumerken.
Der Verband der ZahnÄrztinnen plus e.V. ist eine noch junge berufspolitische Interessensvertretung für ZahnÄrztinnen plus ZahnÄrzte. Wir sind standespolitisch bereits in einigen Kammern vertreten und stehen für Transparenz, Solidarität, Parität und den Erhalt der Freiberuflichkeit unseres geliebten Berufes in all seinen Facetten. Wir verstehen uns als Sprachrohr der jüngeren, neuen Generation unseres Berufsstandes.
Die in Ihrem Brief angeführten Punkte, dass die ZahnÄrztInnen mit Ihren Praxisteams seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit leisten im Bereich der Prävention und Therapie und dies in der Pandemie ebenso selbstverständlich wie höchst professionell tun, zeichnet uns aus und ist nicht zuletzt unserer langjährigen universitären Ausbildung geschuldet, die der eines Medizinstudiums in nichts nachsteht.
Ebenso sind wir ständig in Bewegung was Weiterbildung und Fortschritt angeht und haben uns immer weiter spezialisiert und die Zahnmedizin zum Wohle der Mundgesundheit perfektioniert. Wir haben hinter den Radiologen die kostenintensivsten Praxen, sowohl was Einrichtung, Hygiene, Wartung, Validierung, Qualitätsmanagement und Fortbildung angeht.

Umso verwunderlicher ist zum einen, dass Sie uns jetzt in einem Brief ansprechen, wo Sie in der Vergangenheit keine Bekanntmachung, Veröffentlichung oder Verordnung ausgelassen haben, die ZahnÄrztinnen und ZahnÄrzte unerwähnt zu lassen, bis hin zur Nicht-Systemrelevanz. Diese überbordende Ignoranz unseres Berufsstandes Ihres Ministeriums und Ihrer Person hat dazu geführt, dass z.B. zu Zeiten des ersten Lockdowns unsere Kinder, sowie die unserer MitarbeiterInnen nicht in KiTas oder Schulen betreut wurden im Rahmen der Ausnahmeregelung der Systemrelevanz. Das mag Ihnen jetzt nur ein müdes Lächeln abringen, war und ist bis heute für niedergelassene KollegInnen und ihre MitarbeiterInnen ein tatsächliches existenzielles Problem, dessen Lösung durch Sie so einfach gewesen wäre.
Ebenso wurden wir nicht berücksichtigt im Verteiler der PSA, da wir nicht systemrelevant waren, gemäß Ihren eigenen ministerialen Vorgaben. Von den Lieferengpässen wurden wir im Gegensatz zu Ihnen, der Sie vorgewarnt waren, ebenso getroffen und sind es bis heute, was die exorbitant gestiegenen Anschaffungskosten angeht. Bis heute ohne irgendeinen Ausgleich. Hier wäre eine Fallpauschale pro Behandlungsfall in einer Größenordnung von 20 Euro seit Jahren längst überfällig und im Rahmen der Pandemie noch zu erhöhen gewesen.
Zusammen mit den rückläufigen Fallzahlen, hier werden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung KZBV bundesweit bis zu 40% angegeben (hierin sind die Privatleistungen nicht enthalten, daher liegt der Wert vermutlich doppelt so hoch), dem daraus resultierenden Rückgang der Abschlagszahlungen bei dann zusätzlich um bis zu 600% gestiegenen Kosten für Hygiene, PSA, etc., stellt das gerade für junge Praxisinhaber ohne Rücklagen mit einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von 450k ein existenzielles wirtschaftliches Problem dar. Die angestellten ZahnÄrzte und ZahnÄrztinnen sind ebenso betroffen, da durch die wirtschaftliche Schieflage der Praxisbetreiber Ihre Arbeitsplätze gefährdet sind.
Den vermeintlichen Rettungsschirm, der uns angedacht wurde, Ihre zitierte Verordnung des BMG aus dem April 2020, ein zu hundert Prozent rückzuführendes Darlehen. Auch hier diffamieren Sie uns im Gegensatz zu Ärzten und Psychotherapeuten, die eine 90%tige nicht zurückzuführende Absicherung erhalten und damit wirtschaftlich zumindest das Überleben gesichert haben. Sie führen hier die überbordende Haushaltsbelastung des Bundeshaushaltes an und suggerieren damit, dass die ZahnÄrzte einen so hohen Anteil daran nehmen würde, wenn diese auch noch zu unterstützen seien. Dem ist aber nicht so, da sich der Anteil der zahnmedizinischen Kosten am Gesamtvolumen der Gesundheitskosten gerade mal marginal im einstelligen Prozentbereich bewegt. Hier würde also ein „Wenig“ viel bewirken.

Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die ZahnÄrztinnen und ZahnÄrzte bleiben nicht ohne Folgen.
Die Landpraxen sind wie bei den ÄrztInnen schon heute nicht mehr zu übergeben, da sich keine ÜbernehmerInnen finden. Die älteren Kollegen geben vorzeitig ab, viele bereits zum Januar. Dummerweise ist das die zahlenmäßig starke Babyboomer - Generation. Die junge ZahnMedizin ist verschreckt, ob des politischen Umgangs mit Ihnen und ist zurückhaltender denn je mit der Aufnahme von Krediten zur Gründung oder Übernahme von ZahnArztpraxen. Dieser Prozess hat durch die Pandemie immens Fahrt aufgenommen, Ihre Politik und der Umgang mit den ZahnÄrztinnen und ZahnÄrzten war das Dynamit der Geschwindigkeit.
Erschwerend hinzukommt, dass hier politische Weichen nicht rechtzeitig, auch durch unsere zum Teil überalterten Selbstverwaltungstrukturen erkannt wurden. Zur Schaffung von Möglichkeiten für die junge, überwiegend weibliche Generation der ZahnÄrztinnen, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flächendeckende Abschaffung des nächtlichen ZahnÄrztlichen Notdienstes oder Zentralisierung desselben. Zur Folge wird das ein Problem in der flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung haben und zwar nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in den urbanen Regionen.
Helmut Schmidt prägte einmal den Satz „In der Krise zeigt sich der Charakter“. Die ZahnÄrztinnen und ZahnÄrzte haben Charakter gezeigt in der Krise.
Für den Verband der ZahnÄrztinnen plus e.V.
Dr. Anke Klas Dr. Anja Seltmann Dr. Andrea Servos VZÄplus e. V.; Vereinsregister Köln, VR 20538 Hausdorffstr. 193, 53129 Bonn, 0228-23 22 23
info@vzaeplus.de

Ein neuer Verband genau zur richtigen Zeit

Verband der ZahnÄrztinnen plus Zahnärzte gegründet

In Köln gründete sich als VZÄ plus e.V. ein zahnärztlicher standespolitischer Verband, der neue Wege in der Berufspolitik beschreiten wird (in Nachfolge zum Verband der ZahnÄrztinnen, der zum 30.06.20 liquidiert ist).
Die Gründungsversammlung wählte Dr. Anke Klas, Bonn (1. v. l.), Absolventin der AS-Akademie, zur Präsidentin. Als Vizepräsidentinnen stehen ihr Dr. Andrea Servos, Kaarst (2. v. l.), Schwerpunkt angestellte ZahnÄrzte/-innen, sowie Dr. Anja Seltmann, Hamburg (3. v. l.), Absolventin der AS-Akademie, Schwerpunkt selbstständige Zahnärzte/-innen, zur Seite. Zur Schatzmeisterin gewählt wurden Dr. Sibylle Bailer, Köln, sowie Bettina Buchmüller, Köln. Schriftführerin ist Dr. Juliana Fuß, Köln. Dr. Peter Blattner, Essen, erfüllt den Beisitz Digitalisierung und Fortbildung und Herr Dr. Stefan Seltmann, Hamburg, den Beisitz Praxistechnik und IT. Weitere Gründungsmitglieder sind Sarah Soika, Troisdorf und Dr. Farina Blattner, Essen. Der Antrieb des neuen Verbandes bildet das Ziel der Nachwuchsarbeit sowie Gleichstellung und spiegelbildlichen Abbildung aller im Beruf Tätigen in den politischen Gremien.
Trotz vieler Jahre der Forderungen innerhalb der europäischen und bundesweiten Politik ist dieses Ziel nach wie vor nicht erreicht , z.B. ist Deutschland noch immer Schlusslicht bei der Gleichstellung in Europa (SPIEGEL 27.5.2020) und strukturelle Benachteiligungen von Frauen und Jüngeren existieren in vielfältiger Form.
Zudem ändern sich die zukünftigen Strukturen der selbständigen Zahnarztpraxen. Sie werden weiblicher, älter, weniger Praxen und mehr Teilzeit Tätige (ATLAS DENTAL, 2018; Rebmann, Heinzmann, Leonhard). Der VZÄ plus e. V. hat dieses im Blick und wird mit Erhalt der Freiberuflichkeit rein zahnärztliche Praxismodelle entwickeln.
Die aktuelle Herausforderung durch die Corona-Pandemie zeigt leider deutlich, dass unsere Berufsgruppe eine stärkere Führung benötigt, die innerhalb der Bundespolitik den systemrelevanten Status der ZahnmedizinerInnen vertritt und nicht einmalige Gelegenheiten verstreichen lässt, um unsere politischen Forderungen durchzusetzen. Diese Führungsspitzen unserer Körperschaften benötigen heute umso mehr neuen Input in ihrer Berufsvertretung. Diesen Input möchte der neue VZÄ plus e. V. geben. Durch seine Mitglieder, die die aktuelle Gruppe der Berufsausübenden abbilden werden, steht er in Zukunft in Kammer- und KZV Bezirken zur Wahl. Das Arbeitsfeld ist groß: Erhalt der Freiberuflichkeit, Systemrelevanz, Gleichstellung in Gremien, Altersvorsorge, Notdienstreform, Mutterschutzregelung, Beschäftigungsverbot, Hygieneverordnung, Umweltschutz, Digitalisierung, Aktualisierung Gebührenordnungen, Hilfe zur Niederlassung, Fortbildungen...und persönlicher Austausch. Wir sind eine unentbehrliche junge und innovative Stimme für die ZahnÄrzteschaft.


Dr. Anke Klas Dr. Andrea Servos Dr. Anja Seltmann