BZÄK/KZBV: „Referentenentwurf gefährdet flächendeckende kieferorthopädische Versorgung“
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) tiefgreifende negative Einschnitte in das Versorgungsgeschehen – insbesondere im Bereich der Kieferorthopädie – absehbar. Anlässlich der am 20.04.2026 im Bundesministerium für Gesundheit stattfindenden Anhörung erklären Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK: […]
Standespolitk: Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer
Oft fragt man sich als junge Zahnärztin oder junger Zahnarzt: „Was machen die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) oder die Zahnärztekammer eigentlich?“
Was muß ich als angestellte ZahnÄrztin und Arbeitgeber zum Still – Beschäftigungsverbot wissen?
Nach der Geburt eines Kindes befindet sich die angestellte ZahnÄrztin acht, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen im Mutterschutz und bezieht Mutterschaftsgeld. In der Regel folgt danach die Elternzeit und Bezug von Elterngeld.
Der Verband der ZahnÄrztinnen plus e. V. wurde offiziell in die Riege der Unterstützer der Berliner Erklärung aufgenommen
Die Berliner Erklärung ist ein namhaftes Deutschlandweites Bündnis zur Gleichstellung.